Radioaktive Stoffe, Feuerzeuge, Sprühdosen, Chemikalien, Benzin, Düngemittel, Flüssiggas – gefährliche Güter, die in der industrialisierten Gesellschaft oft zum Gebrauch kommen, gibt es viele. Für ihre Beförderung wurden internationale Regelwerke geschaffen, die öffentliche Sicherheit garantieren.
Risikotransport, der einer strengen Kontrolle unterliegt
Auf den Transport vom Gefahrgut wird ein großer Wert gelegt. Mit einer speziellen Verpackung, Kennzeichnung der transportierten Waren sowie Ausrüstung der Fahrzeuge will man Menschen, Tiere und Umwelt vor schlimmen Folgen dieser Beförderung schützen. Explosionen und Vergiftungen des Trinkwassers sind nur einige Folgen, die während der Ortsveränderung von gefährlichen Gütern zu einer Tragödie führen können. Deshalb gelten für den Gefahrguttransport die überstaatlichen Vorschriften, die für Straßenverkehr, Schienenverkehr, Seeschifffahrt und Luftverkehr anders sind und denen sich die meisten Länder angeschlossen haben. Für die Kontrolle des Gefahrguttransports sind auf jedem einzelnen Transportweg andere Dienste verantwortlich – auf den Straßen Polizei, im Luftverkehr das Luftfahrt-Bundesamt, bei der Eisenbahn das Eisenbahn-Bundesamt und im Seeverkehr die Wasserschutzpolizei.
Kennzeichnung der Ware ist obligatorisch
Eine besondere Rolle wird bei der Beförderung von gefährlichen Gütern ihrer Verpackung zugeschrieben, die umso sicher sein muss, je gefährlicher die transportierte Ware ist. Jede Verpackung – sei es ein Sack oder ein Behälter – muss mit einer Gefahrzettel versehen werden, die auf die Art bzw. Klassifikation des Gefahrgutes und auf die Gefahrklasse hinweist. Gefahrgut-Transportfahrzeugen oder Tankcontainer müssen auch speziell kennzeichnet werden und dazu dienen orangefarbene Warntafeln, die über ein spezielles Zahlensystem die Information über die bestehende Gefahr übermitteln. Nur Luftfahrzeuge unterliegen dieser Kennzeichnung nicht. Weiterhin muss das Personal, das Gefahrgut transportiert, geschult werden, denn Kenntnis von allen Gefahrgutvorschriften ist von ihnen durch alle Kontrollinstitutionen gefordert.